Bei der Telefonnummer Portierung werden zwei Arten unterschieden:
1. Teilweise Portierung:
Bei der teilweisen Portierung werden alle Telefonnummern, welche auf dem Portierungsauftrag sind, zu phonestar* übernommen. Der Anschluss wird bei einer teilweisen Portierung nicht gekündigt und die übernommene(n) Telefonnummer(n) werden durch Neue ersetzt. Das Portierungsdatum der Telefonnummer(n) kann bei Bestellung der teilweisen Portierung selber bestimmt werden.
2. Vollportierung:
Bei der Vollportierung werden alle Telefonnummern, welche auf dem Portierungsauftrag sind, zu phonestar* übernommen. Der Anschluss wird beim bisherigen Anbieter gekündigt und die nicht übernommene(n) Telefonnummer(n) geht/gehen verloren. Das Portierungsdatum der Telefonnummer(n) kann bei Bestellung der Portierung bestimmt werden, ausser wenn Sie die Portierung auf den nächsten möglichen Kündigungstermin möchten. Wenn Sie die Telefonnummern vor Ende der Kündigung portieren, kann Ihr bisheriger Anbieter die restlichen Kosten gemäss Vertrag in Rechnung stellen.
Hinweis: Falls ich Dienstleistungen beziehe, die einen Vertrag für den Anschluss voraussetzen, so werden diese auf das Ausschaltdatum hin automatisch aufgelöst (z.B. Internetzugang, Voice over IP, abonnierte Vergünstigungen etc,). Das kann zur Folge haben, dass von meinen bisherigen Anbietern Vertragsverletzungsgebühren in Rechnung gestellt werden. Um solche Zusatzkosten zu vermeiden, müssen sämtliche Zusatzverträge - durch mich selber rechtzeitig, d.h. unter Beachtung der Fristen - spätestens auf das Ausschaltdatum des Anschlusses bei meinen bisherigen Anbietern direkt gekündigt werden.